TV-Bericht : NÖ heute, 16.08.2016,
Störsender in Gefängnissen

Sinnvolle Maßnahme: Internet im Strafvollzug

Meckenheim, 14. Dezember 2012
Jeder Mensch hat das Recht auf Informationsfreiheit. Nach Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte schließt das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung auch die Freiheit ein, sich über Medien jeder Art gewünschte Informationen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Informationsmedium Nummer 1 hierfür ist heute das Internet. Ein PC mit entsprechendem Zugang ist mittlerweile in fast jedem deutschen Haushalt zu finden, im Strafvollzug jedoch so gut wie gar nicht.

Aktuell mehren sich daher die Stimmen derer, die diesen Umstand als Missstand anprangern. Gleichzeitig werden erste vorsichtige Versuche gestartet, dem gesicherten Internet auch im Strafvollzug Einzug zu gewähren. Allerdings haben bis dato überhaupt nur zwei Bundesländer, Niedersachsen und Hessen, die dafür erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Diese sind zudem sehr restriktiv gehalten.

Dennoch möchte Niedersachsen jetzt in der JVA Wolfenbüttel die Erprobung des eingeschränkten Internetzugangs für Gefangene wagen. Brandenburg könnte folgen. Ein entsprechend überarbeitetes Strafvollzugsgesetz wurde hier vom Kabinett bereits beschlossen und soll voraussichtlich im Frühjahr vom Landtag verabschiedet werden.

Doch lange nicht alle Bundesländer – und der Strafvollzug ist seit der Föderalismusreform 2006 allein Ländersache – sind dem Thema gegenüber aufgeschlossen. Sicherheit und Kosten sind die Kontra-Argumente, die von politischer Ebene standardmäßig dagegengehalten werden. Dabei machen neue Technologien und Technik ein rundum sicheres und überwachbares Internet-Angebot für Gefangene möglich.

Befürworter einer Öffnung der Haftanstalten für gesichertes Internet argumentieren daher, dass es das Kernziel des Strafvollzugs sein müsse, die Gefangenen so gut wie möglich auf ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorzubereiten. Ohne Zugang zum Internet und den mit diesem verbundenen Kommunikationskanälen hätten es Gefangene hierbei ungleich schwerer: Stellenbörsen, Wohnungssuche, Behördenkontakte, Onlinebanking und Informationen - gerade für Häftlinge ist dies sehr viel besser und einfacher im Netz zugänglich als auf anderen Wegen.

Zudem wurde bei den bis dato vorrangig im europäischen Ausland durchgeführten Pilotreihen die Erfahrung gemacht, dass Missbrauchsfälle nicht in dem Maße eingetreten sind wie befürchtet. Und selbst diesen wenigen Fällen hätte mittels restriktiver Maßnahmen (Ausschluss bestimmter Gefangener) und der verstärkten Kontrolle durch mitgelieferte technische Überwachungshilfen vollständig vorgebeugt werden können. Sicherheitsbedenken sind damit nach aktuellem Stand von Entwicklung und Technik nicht begründet.

Eine fortschrittliche Lösung für das Angebot gesicherten Internets im Strafvollzug bietet PrisonMedia. Das auf neuesten technologischen Standards basierende und speziell für Haftanstalten entwickelte Infotainment-System, das als Wand- oder auch als praktische und platzsparende Tablet-Version erhältlich ist, bietet daneben zahlreiche weitere Funktions- optionen wie eingeschränkten Emailverkehr, JVA-Intranet, Textverarbeitung, Zugang zu (Fort-) Bildungsangeboten und Fernuniversität, Video-/Telefonie, TV, Radio, Videorekorder, DVD-Player sowie einen Anschluss für Spielkonsolen. Das alles in einem einzigen kompakten Gehäuse untergebracht und durch zahlreiche intelligente Schutzmechanismen gegen Vandalismus und Missbrauch gesichert.

 

Weitere informative Links zum Thema:

Frommeyer, Alissa/Schulze, Tobias: "Leben hinter Gittern - und ohne Netz", in: TAZ. Die Tageszeitung, 19.02.2013.
Fiebig, Ulla: "Wieviel Internet darf in die Zelle?", Meldung vom 11.12.2012, www.tagesschau.de.
Institut für Bildung in der Informationsgesellschaft e.V. (Hrsg.): Digitale Medien und Internet- anwendungen im Strafvollzug, Bericht über die Fachtagung am 7. April 2011, Berlin.